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Stammkapital sammeln: Wann eine Sachgründung sinnvoll ist

- Die Sachgründung erlaubt, statt Bargeld konkrete Werte (Maschinen, Fahrzeuge, Lager, Lizenzen) in die GmbH einzubringen, der Wert muss durch einen Sachgründungsbericht nachgewiesen werden. - Die Sachgründung spart Liquidität, kostet aber Beratung, Gutachten und einen klaren Meh

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Zusammenfassung

  • Die Sachgründung erlaubt, statt Bargeld konkrete Werte (Maschinen, Fahrzeuge, Lager, Lizenzen) in die GmbH einzubringen, der Wert muss durch einen Sachgründungsbericht nachgewiesen werden.
  • Die Sachgründung spart Liquidität, kostet aber Beratung, Gutachten und einen klaren Mehraufwand bei der notariellen Beurkundung.
  • Sinnvoll wird sie meist bei Übergängen aus dem Einzelunternehmen oder bei Gründern mit hochwertigem Inventar, das ohnehin dauerhaft in der GmbH genutzt werden soll.

Worum es bei der Sachgründung geht

Die Sachgründung ist im GmbH-Gesetz Paragraph 5 Absatz 4 geregelt. Sie erlaubt, das Stammkapital nicht in bar einzuzahlen, sondern in Form von Sachwerten zu erbringen. Üblich sind Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager, Patente oder Software-Lizenzen. Anders als bei der reinen Bargründung müssen Gründer dem Registergericht einen Sachgründungsbericht vorlegen, in dem jeder Gegenstand mit Wert, Zustand und Bewertungsmethode aufgeführt ist.

Der Reiz liegt in der Liquiditätsschonung. Wer ein Einzelunternehmen mit Maschinen, Werkzeugen oder einer Werkstattausstattung in eine GmbH überführen will, kann diese Vermögensgegenstände direkt einbringen und braucht das Bargeld nicht zusätzlich aufzubringen. Wer ohnehin investieren würde, vermeidet doppelte Wege.

Was nicht als Sacheinlage taugt

Nicht jeder Vermögensgegenstand eignet sich als Sacheinlage. Das Registergericht weist bestimmte Einbringungen zurück oder verlangt umfangreiche Nachweise:

  • Eigene Dienstleistungen: Die Mitwirkung des Gesellschafters in der GmbH kann nicht als Sacheinlage eingebracht werden (Paragraph 27 Absatz 2 AktG analog)
  • Verpflichtungen Dritter: Forderungen, die noch streitig sind, gelten als nicht werthaltig
  • Persönliche Gegenstände mit ideellen Werten: Wert ist objektiv nicht bezifferbar
  • Gegenstände, die nicht frei übertragbar sind: Lizenzen, die persönlich gebunden sind, dürfen nicht eingebracht werden
  • Software ohne Quellcode-Übertragung: nur Nutzungsrecht zählt nicht als Sacheinlage

Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Vor einer Sachgründung gehört eine Liste aller geplanten Einbringungen in die Beratung mit Notar und Steuerberater.

Bewertung: Hier liegen die Hauptkosten

Das Registergericht prüft den Sachgründungsbericht inhaltlich. Wenn die angegebenen Werte unrealistisch sind, weist es die Eintragung zurück oder verlangt Nachweise. In der Praxis sichern sich Notare und Steuerberater durch externe Bewertungen ab, vor allem bei beweglichen Sachen ab 5.000 Euro Einzelwert.

Mögliche Bewertungsmethoden:

  • Maschinen und Fahrzeuge: Schwacke-Liste, DAT, EUROTAX oder Sachverständigengutachten
  • Warenlager: Inventur mit Einzelpreisen, abgewertet um Ladenhüter
  • Patente und Lizenzen: Cost-Approach (Entwicklungskosten), Market-Approach (Vergleichstransaktionen) oder Income-Approach (Discounted Cashflow)
  • Geschäftswert (Goodwill): bei Übernahme eines bestehenden Betriebs durch Multiplikator-Methode oder Ertragswertverfahren

Der Knackpunkt: Der Wert muss zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Handelsregister noch existieren. Wenn die GmbH am 1. März angemeldet wird, der Lieferwagen aber im Februar einen Totalschaden hat, fehlt das eingebrachte Kapital. Die Gründer haften dann persönlich für die Differenz (sogenannte Differenzhaftung nach Paragraph 9 GmbHG).

Rechenbeispiel 1: Übergang vom Einzelunternehmen

Ein Schreiner führt seit fünf Jahren eine Einzelfirma. Er will in eine GmbH umfirmieren, hat aber kein Bargeld auf der Seite. Inventur:

  • CNC-Fräse, Anschaffung 2022 für 35.000 Euro, Restbuchwert 17.000 Euro, Marktwert laut Gutachten 19.500 Euro
  • Lieferwagen, Anschaffung 2023 für 28.000 Euro, Restbuchwert 16.000 Euro, Marktwert laut DAT 18.000 Euro
  • Werkstattausstattung (Maschinen, Werkzeuge), Inventur ergibt Zeitwert 8.500 Euro

Summe Sacheinlage: 46.000 Euro. Davon werden 25.000 Euro als Stammkapital eingebracht, der Rest fließt in die Kapitalrücklage. Der Schreiner muss keinen Cent Bargeld aufbringen, hat aber zusätzliche Kosten:

  • Sachverständigengutachten für CNC-Fräse: 600 Euro
  • Notar für Beurkundung Sachgründung statt Bargründung: rund 250 Euro Mehrkosten
  • Steuerberater für Übertragungsbilanz und Sachgründungsbericht: rund 1.500 bis 2.500 Euro

Gesamte Mehrkosten gegenüber einer reinen Bargründung: rund 2.500 Euro. Diese werden aber dadurch kompensiert, dass keine 25.000 Euro Cash aufgebracht werden müssen.

Rechenbeispiel 2: Sachgründung mit Software-Lizenz

Eine Solo-Entwicklerin gründet eine GmbH und will eine selbst entwickelte SaaS-Plattform einbringen. Sie hat 18 Monate in die Entwicklung gesteckt, geschätzte Eigenleistung 80.000 Euro. Marktwert lässt sich nicht über Vergleichstransaktionen ermitteln, also wählt sie den Cost-Approach mit reduziertem Stundensatz von 40 Euro netto.

Berechnung:

  • 18 Monate, durchschnittlich 120 Entwicklerstunden pro Monat: 2.160 Stunden
  • 40 Euro pro Stunde: 86.400 Euro Bewertungsbasis
  • Abschlag 30 Prozent für Marktrisiko und Migrationsaufwand: rund 60.500 Euro

Der Notar besteht hier auf einem externen Gutachten, weil das Registergericht solche Bewertungen kritisch prüft. Gutachten durch Wirtschaftsprüfer: 2.500 Euro. Der Steuerberater muss die Software in der Eröffnungsbilanz aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben (üblicherweise 3 Jahre).

Ergebnis: Die Entwicklerin spart 25.000 Euro Stammkapital cash, gibt aber 2.500 Euro für das Gutachten aus und übernimmt das Risiko, dass das Finanzamt den Wert später anders ansetzt.

Vorteile und Risiken im Vergleich

KriteriumBargründungSachgründung
Liquiditätsbedarfhoch (12.500 bis 25.000 Euro Cash)niedrig bis null
Notarkostennormalrund 200 bis 400 Euro Mehrkosten
Sachverständigengutachtennicht nötigoft 500 bis 3.000 Euro
Steuerberater-Aufwandgeringhoch (Sachgründungsbericht, Bewertungsplausibilisierung)
Dauer bis Eintragung2 bis 4 Wochen4 bis 8 Wochen
Differenzhaftungneinja, bei Überbewertung
Steuerliche BehandlungunkritischBuchwertfortführung möglich (Paragraph 20 UmwStG)
Akzeptanz bei Bankenhochgemischt, oft Nachfragen

Die Differenzhaftung ist das größte rechtliche Risiko. Wer eine Maschine mit 20.000 Euro ansetzt, die tatsächlich nur 12.000 Euro wert war, schuldet der GmbH die Differenz von 8.000 Euro. Das gilt auch dann, wenn das Registergericht den Sachgründungsbericht durchgewinkt hat.

Steuerliche Aspekte: Buchwertfortführung

Ein besonderer Vorteil der Sachgründung liegt im Umwandlungssteuergesetz. Paragraph 20 UmwStG erlaubt die Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine GmbH zu Buchwerten. Das heißt: die stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert) müssen nicht sofort versteuert werden.

Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat ein Maschinenpark mit Buchwert 50.000 Euro und Verkehrswert 120.000 Euro. Bei einer Veräußerung würde er 70.000 Euro stille Reserven aufdecken und versteuern müssen (Einkommensteuer plus Gewerbesteuer). Bei einer Einbringung nach Paragraph 20 UmwStG kann er die Buchwerte fortführen, die Steuerlast verschiebt sich auf später.

Voraussetzung: Antrag binnen acht Monaten nach der Einbringung, Übernahme aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, und Beachtung der siebenjährigen Sperrfrist (Paragraph 22 UmwStG). Verkauft die GmbH die eingebrachten Anteile in dieser Frist, entsteht ein rückwirkender Einbringungsgewinn beim ursprünglichen Einbringenden.

Diese steuerliche Mechanik ist komplex, gehört aber zu den Hauptmotiven für Sachgründungen aus dem Einzelunternehmen heraus.

Wann sich der Aufwand lohnt

Sinnvoll ist die Sachgründung in drei Konstellationen:

  1. Einbringung eines bestehenden Einzelunternehmens: Wenn Maschinen, Lager und Kundenstamm ohnehin in die GmbH wandern sollen, ist die Sachgründung der saubere Weg. Steuerlich kann nach Paragraph 20 UmwStG zu Buchwerten eingebracht werden, was eine sofortige Aufdeckung stiller Reserven vermeidet.
  2. Hochwertiges Anlagevermögen ist vorhanden: Bauunternehmen mit Maschinenpark, Speditionen mit Fahrzeugen, Werkstätten mit Spezialausrüstung. Hier ist der Sachwert oft höher als das Bargeld auf dem Konto.
  3. Patente, Marken oder Software: Wenn ein verwertbares Immaterialgut existiert, das ohnehin der GmbH gehören muss, spart die Einbringung den Umweg einer separaten Lizenzvereinbarung.

Nicht sinnvoll ist die Sachgründung bei Dienstleistern ohne Anlagevermögen, bei reinen Online-Geschäften ohne Software-IP und bei jeder Konstellation, in der das Stammkapital ohnehin in den ersten Wochen für laufende Kosten ausgegeben würde, weil Sacheinlagen schwer wieder zu Cash zu machen sind.

Häufige Stolperfallen bei der Bewertung

Drei Bewertungsfehler tauchen in der Beratungspraxis besonders oft auf und führen zu Differenzhaftung oder Steuerproblemen:

  1. Optimistische Marktwerte: Maschinen werden mit Anschaffungspreis statt Zeitwert eingebracht. Das Registergericht verlangt aktuelle Verkehrswerte, nicht Buchwerte oder Wunschwerte.
  2. Schlechte Dokumentation: Inventur-Listen ohne Einzelposten oder Bewertungsbasis werden vom Registergericht zurückgewiesen. Eine durchnummerierte Liste mit Anschaffungsdatum, Restwert und Bewertungsmethode ist Pflicht.
  3. Verschwiegene Belastungen: Wer eine Maschine einbringt, die noch unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers oder einer Bank steht, gibt eine belastete Sache ein. Der "freie" Wert ist dann viel niedriger, im schlimmsten Fall null.

Eine externe Plausibilitäts-Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Sachverständigen kostet meist 600 bis 3.000 Euro, schützt aber vor späterer Differenzhaftung.

Mischformen sind erlaubt

Eine Bargründung plus Sachagio (zusätzliche Sacheinlage über das Mindestkapital hinaus) ist eine häufige Variante. Beispiel: 12.500 Euro Cash plus Maschinen im Wert von 12.500 Euro. Das Stammkapital wird voll erbracht, die GmbH hat trotzdem Liquidität auf dem Konto. Diese Mischform ist im notariellen Vertrag klar zu trennen, da die Sacheinlagen einen Sachgründungsbericht erfordern, die Bareinlage nicht.

Fazit

Die Sachgründung ist kein Trick, um Stammkapital zu sparen, sondern ein Werkzeug für Gründer mit echten Sachwerten. Wer Maschinen, Fahrzeuge oder eine bestehende Firma einbringen will, spart Cash und nutzt eine vorhandene Struktur. Wer dagegen nur den Stammkapital-Cashflow umgehen will, verbrennt mit Gutachten und Beratungskosten oft mehr Geld, als er spart. Vor jeder Sachgründung gehört ein Gespräch mit Steuerberater und Notar an den Anfang, weil Bewertungsfragen und Differenzhaftung sonst zur Falle werden.

Quellen

Disclaimer

Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sachgründungen erfordern eine individuelle steuerliche und rechtliche Prüfung. Die genannten Bewertungsverfahren sind Beispiele, keine verbindlichen Methoden für das Registergericht oder das Finanzamt.