Notarkosten bei der GmbH: Was bezahlt man wirklich
- Notarkosten in Deutschland sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt, Verhandeln ist nicht möglich. - Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert (meist Stammkapital), nicht nach dem Aufwand des Notars. - Bei einer GmbH-Gründung mit 25.
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- Notarkosten in Deutschland sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt, Verhandeln ist nicht möglich.
- Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert (meist Stammkapital), nicht nach dem Aufwand des Notars.
- Bei einer GmbH-Gründung mit 25.000 Euro Stammkapital und individueller Satzung liegen die Notarkosten typischerweise zwischen 600 und 900 Euro netto.
Warum die Kosten so wirken, wie sie wirken
Viele Gründer wundern sich, dass eine Beurkundung mit zwei Stunden Notartermin schnell 800 Euro kostet, während ein Anwalt für die gleiche Zeit oft weniger berechnet. Der Grund liegt im GNotKG, das Notargebühren in der Anlage 2 als feste Tabellen abbildet. Der Notar darf nicht günstiger anbieten und nicht teurer abrechnen. Das schützt vor Preisdumping und vor Wucher, hat aber den Nebeneffekt, dass kleine Gründungen verhältnismäßig viel kosten, weil die Tabelle einen Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro für viele Gebühren ansetzt.
Zusätzliche Posten bei komplexen Konstellationen
Über die Standard-Beurkundung hinaus fallen in bestimmten Konstellationen weitere Posten an, die ins Budget gehören:
- Bevollmächtigte Vertretung: Wenn ein Gesellschafter nicht persönlich erscheinen kann, wird eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt. Kosten: 30 bis 60 Euro pro Beglaubigung.
- Übersetzungen: Bei ausländischen Gesellschaftern müssen Personaldokumente übersetzt werden, oft mit beglaubigter Übersetzung. Kosten: 80 bis 200 Euro pro Dokument.
- Apostille: Bei nicht-EU-Gesellschaftern können Dokumente mit Apostille verlangt werden. Diese kostet je nach Herkunftsland 20 bis 100 Euro.
- Mehrtermin-Beurkundung: Wenn sich Beteiligte erst nachträglich anschließen, fallen erneute Gebühren an.
Diese Kosten sind nicht in der GNotKG-Tabelle für die Beurkundung selbst enthalten, gehören aber zum Realbudget einer Gründung mit internationalen oder komplexen Beteiligten.
Die einzelnen Posten
Eine GmbH-Gründung besteht aus mehreren notariellen Handlungen, die jede für sich abgerechnet wird:
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Paragraph 105 GNotKG, 2,0-Gebühr): die teuerste Einzelposition
- Beurkundung der Geschäftsführerbestellung (oft im selben Termin, 0,5-Gebühr): bei einfachen Konstellationen schon im Gesellschaftsvertrag enthalten
- Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung (Paragraph 25 GNotKG, 0,5-Gebühr, mindestens 20 Euro)
- Auslagen: Post, Telefon, Datenübermittlung XML-Register, üblich 20 bis 50 Euro
- Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf alle Gebühren und Auslagen
Ein Sonderfall ist die Online-Beurkundung per Video, die seit 2022 für Bargründungen erlaubt ist. Die Gebühren sind identisch, der Notar erspart sich aber Reisezeit und Raumbedarf, weshalb manche Notariate die Termine schneller anbieten.
Die Rolle des Notarbüros im Verfahren
Über die reine Beurkundung hinaus übernimmt der Notar bei einer GmbH-Gründung mehrere Tätigkeiten, die im Standardpreis enthalten sind:
- Entwurf des Gesellschaftsvertrags (sofern keine anwaltliche Vorlage existiert)
- Beratung zur Satzungswahl (Musterprotokoll vs. individuell)
- Identifikation der Gesellschafter nach Geldwäschegesetz
- Übermittlung der Eintragungsanmeldung an das Handelsregister
- Eintragung im Transparenzregister (wirtschaftlich Berechtigte)
- Nachverfolgung der Eintragung und Bekanntmachung
Diese Leistungen sind in den GNotKG-Gebühren enthalten, das heißt: keine Extra-Rechnung. Wer einen Notar wählt, der das Verfahren routiniert abwickelt, spart Zeit und Nerven, ohne mehr zu bezahlen.
So liest sich die GNotKG-Tabelle
Die Tabelle B (Anlage 2 GNotKG) berechnet die sogenannte 1,0-Gebühr nach Stufen:
| Geschäftswert | 1,0-Gebühr |
|---|---|
| bis 500 Euro | 15 Euro |
| bis 5.000 Euro | 45 Euro |
| bis 10.000 Euro | 75 Euro |
| bis 25.000 Euro | 115 Euro |
| bis 50.000 Euro | 165 Euro |
| bis 110.000 Euro | 273 Euro |
| bis 200.000 Euro | 435 Euro |
Die Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags kostet eine 2,0-Gebühr, das heißt das Doppelte des Tabellenwerts. Bei 25.000 Euro Stammkapital ergeben sich also 230 Euro Beurkundungsgebühr. Bei 50.000 Euro Stammkapital schon 330 Euro. Wer 200.000 Euro einlegt, zahlt 870 Euro nur für die Beurkundung.
Rechenbeispiel 1: Schlanke Ein-Personen-GmbH
Eine Solo-Gründerin gründet eine GmbH mit Musterprotokoll und 25.000 Euro Stammkapital.
- Beurkundung Musterprotokoll (1,0-Gebühr statt 2,0, weil vereinfacht): 115 Euro
- Beglaubigung Anmeldung HRB (0,5-Gebühr): 60 Euro
- Auslagen (XML-Datenübermittlung, Porto): rund 30 Euro
- Zwischensumme netto: 205 Euro
- Umsatzsteuer 19 Prozent: rund 39 Euro
- Gesamt Notar: rund 244 Euro
Hinzu kommen externe Posten, die nicht der Notar abrechnet, aber über ihn laufen:
- Gerichtsgebühr Handelsregister: 150 Euro
- Veröffentlichung Bundesanzeiger: rund 1 Euro
- Gewerbeanmeldung: 15 bis 60 Euro je nach Kommune
Gesamtaufwand bis zur Eintragung: rund 415 Euro netto.
Rechenbeispiel 2: Zwei Gesellschafter, individuelle Satzung, Geschäftsführerbestellung getrennt
Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, 50.000 Euro Stammkapital, ausführlicher Satzung (Vorkaufsrechte, Wettbewerbsverbot, Abfindungsregeln):
- Beurkundung Gesellschaftsvertrag (2,0-Gebühr bei 50.000 Euro): 330 Euro
- Beurkundung Geschäftsführerbestellung (separat, 0,5-Gebühr): 82,50 Euro
- Beglaubigung Anmeldung HRB (0,5-Gebühr, zwei Anmelder): 60 Euro
- Auslagen: 50 Euro
- Zwischensumme netto: 522,50 Euro
- Umsatzsteuer 19 Prozent: 99,28 Euro
- Gesamt Notar: rund 622 Euro
Plus Gerichtsgebühr 150 Euro, Bundesanzeiger 1 Euro, Gewerbeanmeldung 60 Euro. Gesamtaufwand: rund 833 Euro netto.
Wo Gründer wirklich sparen können
Verhandeln am Notargebühren ist verboten. Sparen lässt sich an drei Stellen:
- Musterprotokoll statt individueller Satzung: spart bei der UG die Mehrgebühren, geht aber nur bei maximal drei Gesellschaftern und ohne Sonderregelungen
- Online-Beurkundung: spart keine Notargebühren, aber Reisekosten und Wartezeit
- Vorbereitung: eine vollständige Liste an Personalien, Stammkapital-Aufteilung, Geschäftsanschrift und Unternehmensgegenstand spart Rückfragen und Beratungsaufwand. Die Beratung an sich darf der Notar nicht extra abrechnen (Pauschalprinzip nach GNotKG), aber Mehrtermine kosten Mehrfachgebühren
Nicht sparen sollte man an der inhaltlichen Qualität der Satzung. Ein Standard-Mustervertrag spart 200 Euro Notar, kann aber später bei Konflikten unter Gesellschaftern teuer werden, weil viele Sachverhalte ungeregelt bleiben.
Wo sich Notarkosten zwischen Bundesländern unterscheiden
Die Notargebühren selbst sind bundeseinheitlich nach GNotKG geregelt. Die Gerichtsgebühren bei der Handelsregister-Eintragung sind ebenfalls bundeseinheitlich (Anlage 1 GNotKG, Nr. 24, in der Regel 150 Euro). Was variiert, sind faktische Faktoren:
- Verfügbarkeit von Online-Beurkundungs-Terminen
- Wartezeit bis zur Eintragung im Handelsregister (in Bayern oft 3 bis 5 Werktage, in Berlin manchmal 4 bis 8 Wochen)
- Beratungstiefe einzelner Notare (rechtlich gleich, qualitativ unterschiedlich)
- Verfügbarkeit englischsprachiger Notare in internationalen Konstellationen
Ein Notarwechsel innerhalb eines Bundeslandes oder zu einem Nachbarbundesland bringt keine Kostendifferenz, kann aber Wartezeit reduzieren. Wer eine schnelle Eintragung braucht (zum Beispiel weil Auftrag oder Mietvertrag wartet), sollte Verfügbarkeit vor Standortvorteilen priorisieren.
Eine weitere praktische Frage: Manche Notare bieten Pauschalpakete für GmbH-Gründungen an, die Notar plus Anwalt plus Eintragung umfassen. Diese Pakete kosten typisch 1.500 bis 3.500 Euro und sind oft preiswerter als die Einzelposten, weil die Anwaltsleistung im Volumen rabattiert ist.
Anwaltliche Satzung vs. Standard-Vorlagen
Wer eine individuelle Satzung möchte, geht meist nicht zum Notar, sondern zum Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Übliche Pauschalen:
- einfache Anpassungen am Musterprotokoll: 300 bis 600 Euro
- vollständige individuelle Satzung mit Beratung: 1.200 bis 2.500 Euro
- komplexe Konstrukte mit Vorkaufsrechten, Drag-Along, Tag-Along, Vesting: 3.000 bis 6.000 Euro
Der Notar beurkundet dann die fertige Vorlage und berechnet nur die GNotKG-Gebühren. Diese fallen nicht höher aus, nur weil die Satzung 30 Seiten lang ist, der Geschäftswert bleibt das Stammkapital.
Auslagen und Nebenkosten im Detail
Auslagen sind oft schwer zu durchschauen. Eine vollständige Liste der Posten, die Notare regulär abrechnen:
- Schreibauslagen (pro Seite, oft 0,15 Euro)
- Telefon und Telekommunikation (pauschal 20 Euro)
- Porto und Zustellung (tatsächliche Kosten)
- XML-Übermittlung an Handelsregister (Pauschalen je Vorgang)
- Beglaubigte Abschriften und Ausfertigungen (jeweils Tabellenwerte)
- Reisekosten bei auswärtigen Beurkundungen
Bei großen Beurkundungen können Auslagen mehrere hundert Euro erreichen. Eine Liste dieser Posten kann vorab beim Notar angefordert werden, eine Schätzung wird in den meisten Notariaten unkompliziert mitgeteilt.
Online-Beurkundung: Stand 2026
Seit August 2022 ist die Online-Beurkundung über das Notarsystem für Bargründungen von GmbH und UG zulässig. Voraussetzungen:
- Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder elektronischer Aufenthaltstitel
- Notarvideosystem (BeurkO-konform)
- Vollständige Identitätsprüfung digital
Bis 2026 hat sich die Praxis durchgesetzt: rund 30 bis 40 Prozent der einfachen GmbH-Gründungen laufen mittlerweile online ab. Vorteile:
- Termin innerhalb von Tagen verfügbar (statt 2 bis 4 Wochen Wartezeit)
- Keine Reisezeit
- Schnellere Registereintragung durch digitale Übermittlung
Nachteile:
- Nicht für Sachgründungen geeignet
- Nicht für komplexe Konstellationen (mehr als drei Gesellschafter, individuelle Satzung)
- Technische Hürden bei älteren Personalausweisen
Was Notare nicht extra abrechnen dürfen
Häufiges Missverständnis: Beratungsgespräche, Telefonate und Erläuterungen zur Satzung sind Teil der Beurkundungsgebühr und werden nicht zusätzlich berechnet (Paragraph 24 BNotO, Paragraph 17 BeurkG). Sobald ein Notar eine Stundensatz-Beratungsrechnung schickt, lohnt die Rückfrage. Ausnahmen bestehen nur für Tätigkeiten, die nicht zur Beurkundung gehören, etwa Vertragsentwurf ohne anschließende Beurkundung oder Treuhandtätigkeiten.
Fazit
Notarkosten bei der GmbH-Gründung sind kalkulierbar, weil das GNotKG keinen Verhandlungsspielraum lässt. Wer das Musterprotokoll nutzt, kommt bei kleiner Konstellation unter 250 Euro Notarkosten. Wer individuelle Satzung und mehrere Gesellschafter hat, sollte 600 bis 900 Euro einplanen. Größter Hebel sind nicht die Notargebühren selbst, sondern die anwaltliche Vorbereitung der Satzung, die echte Konfliktkosten in den Folgejahren vermeiden kann.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, GNotKG mit Tabellen: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/
- Bundesnotarkammer, Gebühren und Kosten: https://www.bnotk.de/
- IHK Köln, GmbH-Gründung Kostenübersicht: https://www.ihk-koeln.de/
Disclaimer
Dieser Artikel beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Notarkosten in Deutschland und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Beträge sind beispielhaft und können je nach konkreter Konstellation, Anzahl der Beteiligten und Umfang der Beurkundung abweichen.